Förderprogramm · Bundesfinanzministerium

§35a EStG — Steuerbonus Handwerkerleistungen

Bundesfinanzministerium fördert mit 20% Förderquote · bis zu 1.200 €.

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  • Förderquote: 20 %
  • Maximale Förderhöhe: 1.200 €

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Zielgruppe des Programms: Hauseigentümer.

Antragsweg

Steuererklärung im Folgejahr — Lohnkosten der Handwerker (nicht Material!) in Anlage 'Haushaltsnahe Aufwendungen' eintragen. Rechnung muss Lohn- und Materialanteil getrennt ausweisen, Zahlung per Überweisung (kein Bargeld).

Quelle: Bundesfinanzministerium · Stand 2026-04-30

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Oder direkt: +49 160 7480112 · info@einfachgruen.de

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