Förderprogramm · Bundesfinanzministerium / Finanzamt

§35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Bundesfinanzministerium / Finanzamt fördert mit 20% Förderquote · bis zu 40.000 €.

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  • Förderquote: 20 %
  • Maximale Förderhöhe: 40.000 €

Wer kann das beantragen?

Zielgruppe des Programms: Hauseigentümer.

Antragsweg

Erfassung in der Einkommensteuererklärung über 3 Jahre verteilt. Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster (BMF) erforderlich.

Quelle: Bundesfinanzministerium / Finanzamt · Stand 2026-04-30

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